Info Wasserqualität

Trinkwasser gilt als Lebensmittel und wird von den Wasserversorgern in einwandfreiem Zustand in die einzelnen Wohnliegenschaften geliefert. Zur Sicherstellung, dass diese Wasserqualität bis zum Wasserhahn in der einzelnen Wohnung gewährleistet bleibt, haben Mieter und einzelne Stockwerkeigentümer die folgenden Aufgaben und Pflichten.

 

Zur Verminderung von stillstehendem Wasser in den Leitungen (Stagnation) soll bei jeder Armatur regelmässig, mindestens alle drei Tage mit Kaltwasser und Warmwasser gespült werden.

 

Nach längerer Abwesenheit (z.B. Ferienabwesenheit), sind Kalt- und Warmwasserentnahmestellen für ein paar Minuten zu spülen. Um dabei Wasser zu sparen, kann eine Giesskanne für Pflanzen gefüllt werden.