Sind Haustiere erlaubt?

Kleintiere wie Hamster oder dergleichen dürfen Sie ohne Bewilligung halten, solange sich die Anzahl der Tiere in üblichen Grenzen hält. Falls Sie andere Haustiere halten möchten (Katzen, Hasen, Hunde, Fische, Papageien, Reptilien etc.) ist zuvor eine Bewilligung einzuholen. Bitte kontaktieren Sie vorab die Verwaltung.


Muss ich Genossenschafter werden, um eine Wohnung zu mieten?

Sie müssen nicht Genossenschafter werden, um eine Wohnung zu mieten.


Darf auf dem Balkon grilliert werden?

Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung. In den meisten Fällen ist grillieren erlaubt, solange auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen wird. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. 


Darf ich in der Wohnung rauchen?

Es ist grundsätzlich erlaubt, in der Wohnung oder auf dem Balkon zu rauchen. Beachten Sie jedoch, dass  Ihnen beim Auszug die Folgekosten, wie z.B. für einen Nikotinanstrich, vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.


Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, muss aber in jedem Fall gemeldet werden. Zudem muss der Untermietsvertrag vorgelegt werden. Die WGL behält sich das Recht vor, die Untermiete zu untersagen, wenn die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gegeben werden, diese missbräuchlich sind oder wesentliche Nachteile entstehen, z.B. durch eine Zweckentfremdung des Mietobjekts. Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauptmieter für während der Untermiete entstehende Schäden haften und Sie die Wohnung nur zum gleichen Preis untervermieten dürfen. Für die Möblierung ist ein maximaler Mietpreisaufschlag von 20% erlaubt.

Lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen zur Untermiete. PDF Die Untermiete


Wo muss ich meinen Abfall entsorgen und welche Materialien müssen getrennt / recycelt werden?

Für Fragen zum Abfallsystem wenden Sie sich bitte an Ihren Hauswart/Ihre Hauswartin. Er/Sie kann Ihnen sagen, wo die Abfallcontainer stehen und welche Materialien, wie Papier und Karton, separat entsorgt werden. Bei Fragen können Sie sich auch auf folgender Internetseite informieren: www.real-luzern.ch


Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?

Wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben möchten, geht dies am einfachsten mit unserem Anmeldeformular. Alternativ können Sie sich telefonisch oder per Mail bei der Verwaltung melden


Wie kann ich mich für eine Wohnungsbesichtigung anmelden?

Für eine Besichtigung kontaktieren Sie sich bitte bei der Verwaltung.


Ich benötige keinen Kabelanschluss mehr. Muss eine Plombierung gemacht werden?

Wenn Sie den Kabelanschluss nicht benutzen, teilen Sie die der Verwaltung bitte schriftlich mit. In diesem Fall wird der Anschluss plombiert. Bitte bedenken Sie, dass beim Auszug die Entplombierung vollumfänglich zu Ihren Lasten verrechnet wird, da der Anschluss für den Nachmieter wieder benutzbar sein muss.


Wann muss ich eine Schadenmeldung machen?

Schäden müssen uns immer der Verwaltung gemeldet werden. 


Was ist ein Notfall, welcher ausserhalb der Bürozeiten gemeldet werden kann?

Als Notfall gelten Elementarschäden, baufällige Gebäudeteile, kriminelle Aktivitäten, defekte Leitungen mit Wasseraustritt, Störung der Grundversorgung wie Strom, Gas, Wasser und Heizung. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns ausserhalb der Bürozeiten oder am Wochenende auf der im Schaukasten beim Hauseingang kommunizierten Notfall-Nummer.


Welche Schäden müssen sofort gemeldet werden?

Alle Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen der Verwaltung so schnell wie möglich mitgeteilt werden.


Wen muss ich kontaktieren, wenn eine Reparatur gemacht werden muss?

Bitte melden Sie sich bei der Verwaltung. Ihr Auftrag wird danach an den Hauswart / die Hauswartin oder entsprechenden Lieferanten erteilt.


Ich möchte meine Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist verlassen. Kann ich frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen?

Eine Kündigung ausserhalb der vereinbarten Fristen ist möglich. Dabei gilt es zu beachten, dass wir Sie erst aus der Haftung des Mietverhältnisses entlassen können, wenn Sie der Verwaltung einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter stellen und der Mietvertrag unterzeichnet wurde. Der Nachmieter muss ein regelmässiges Einkommen haben und zahlungsfähig sein.


Wann muss ich die Wohnung zurückgeben?

Die Wohnungsabgabe muss nach Beendigung des Mietverhältnisses bis am Folgetag um 12:00 Uhr stattgefunden haben. Das Datum und die Uhrzeit werden aber individuell mit dem Vor- und Nachmieter bestimmt.


Wie kündige ich meine Wohnung?

Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche, unterzeichnete Kündigung als Einschreiben unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Beachten Sie, dass als Stichdatum der Eingang der Kündigung bei der Verwaltung gilt und nicht der Poststempel.